Stillgeld
«Das Stillen fördert das Wohlbefinden des Säuglings und stärkt sein Immunsystem»
Nur wenige wissen, dass wenn sie bei der richtigen Krankenkasse zusatzversichert sind, ein Stillgeld zugute haben. Das auszahlen von Stillgeldern basiert auf der freiwilligen Basis der Krankenkasse. Dieses wird ausbezahlt, wenn die Hebamme, der Kinderarzt, die Stillberaterin oder die Mütterberaterin bescheinigt, dass das Neugeborene während den unten angegeben Tagen und Wochen gestillt wurde.
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Krankenkasse
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Atupri
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CSS
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Intras (CSS)
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Groupe Mutuel
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ÖKK
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Swica
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Sympany
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Name der Zusatz- versicherung
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Mivita
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Standard, Standard plus, Zoom,
Amblant-
Versicherung myFlex
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Global classic
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ÖKK Family
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Completa top
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Vivao standard
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Betrag in Franken
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200CHF
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200CHF
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100CHF (200CHF,
siehe Besonderheiten)
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100CHF
pro Kind
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250CHF
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200CHF
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250CHF
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Minestens Stillen
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Stillzeit von 10 Wochen
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10 Wochen ganz oder teilweise stillen
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Stillzeit von 30 Tagen
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Stillzeit von 10 Wochen
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ganz / teilweise stillen für 10Wochen
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10 Wochen stillen
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Besonder-
heiten
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wenn sowohl Mutter als auch Kind bei der CSS mitversichert sind
Bei Mehrlings-geburten haben Sie Anspruch auf 200CHF Stillgeld pro Kind
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200CHF wenn Kind und Mutter bei der Intras versichert
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Das Formular kann über die HP ÖKK angefordert werden
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Auch einige kleinere Krankenkassen (Bsp.:Sumiswalder, Glarner Krankenversicherer) sowie Gemeinden (Bsp.Gmde.Würenlos 20Wochen stillen 200CHF, Sissach-> 100CHF pro Kind min. 10 Wochen stillen) die aus der Einwohnerkasse Stillgelder zahlen. Im Zweifelsfall lohnt es sich, nachzufragen.
Das Stillgeldformular muss man selber bei den Krankenkassen/Gemeinde anfordern.
Die Informationen von wochenbettbetreuung.ch dienen als Unterstützung, es kann vorkommen, dass die oben erwähnten Krankenkassen immer wieder mal kurzfristig was ändern (Bsp. Zusatzversicherung, Leistungen,etc.). Wir geben hier eine Auswahl von Hilfestellungen, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat. Gern nehmen wir Feedback zu den immer wieder aktuellen Stillgeldern entgegen.

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