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Stillgeld


«Das Stillen fördert das Wohlbefinden des Säuglings und stärkt sein Immunsystem»

Nur wenige wissen, dass wenn sie bei der richtigen Krankenkasse zusatzversichert sind, ein Stillgeld zugute haben. Das auszahlen von Stillgeldern basiert auf der freiwilligen Basis der Krankenkasse. Dieses wird ausbezahlt, wenn die Hebamme, der Kinderarzt, die Stillberaterin oder die Mütterberaterin bescheinigt, dass das Neugeborene während den unten angegeben Tagen und Wochen gestillt wurde.

Krankenkasse

Atupri

CSS

Intras (CSS)

Groupe Mutuel

ÖKK

Swica

Sympany

Name der Zusatz-
versicherung

Mivita

Standard,
Standard plus,
Zoom,

Amblant-

Versicherung myFlex

 

Global classic

ÖKK Family

Completa top

Vivao standard

Betrag in Franken

200CHF

200CHF

100CHF (200CHF,

siehe Besonderheiten)

100CHF

pro Kind

250CHF

200CHF

250CHF

Minestens Stillen

Stillzeit von 10 Wochen

 

10 Wochen ganz oder teilweise stillen

Stillzeit von 30 Tagen

Stillzeit von 10 Wochen

ganz / teilweise stillen für 10Wochen

10 Wochen stillen

 

Besonder-

heiten

 

wenn sowohl Mutter als auch Kind bei der CSS mitversichert sind

 

Bei Mehrlings-geburten haben Sie Anspruch auf 200CHF Stillgeld pro Kind

200CHF wenn Kind und Mutter bei der Intras versichert

 

 

Das Formular kann über die HP ÖKK angefordert werden

 

 


Auch einige kleinere Krankenkassen (Bsp.:Sumiswalder, Glarner Krankenversicherer) sowie Gemeinden (Bsp.Gmde.Würenlos 20Wochen stillen 200CHF, Sissach-> 100CHF pro Kind min. 10 Wochen stillen) die aus der Einwohnerkasse Stillgelder zahlen.
Im Zweifelsfall lohnt es sich, nachzufragen.

Das Stillgeldformular muss man selber bei den Krankenkassen/Gemeinde anfordern.

Die Informationen von wochenbettbetreuung.ch dienen als Unterstützung, es kann vorkommen, dass die oben erwähnten Krankenkassen immer wieder mal kurzfristig was ändern (Bsp. Zusatzversicherung, Leistungen,etc.).
Wir geben hier eine Auswahl von Hilfestellungen, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat.
Gern nehmen wir Feedback zu den immer wieder aktuellen Stillgeldern entgegen.



 

Anmerkung

Die Informationen von wochenbettbetreuung.ch dienen als Unterstützung. Sie ersetzen keine Untersuchung, Diagnose oder Behandlung durch medizinische Fachleute. Bei Unklarheiten oder ernsthaften Beschwerden wenden Sie sich an einen Arzt oder an eine entsprechende Fachperson. Es gibt verschiedene korrekte Arten der Babypflege. Wir geben hier eine Auswahl von Tipps und Hilfestellungen, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat. Gern nehmen wir Feedback zu den Ratgeber-Inhalten entgegen.

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