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Wochenbettbetreuung

Die Leistungen der Fachperson im Spital, Geburtshaus und im Wochenbett (bis 10 Tage nach der Geburt) werden üblicherweise von den Krankenkassen bezahlt. Die meisten Wöchnerinnen verbringen die ersten 5 Tage in einer Klink oder im Geburtshaus, nach ihrer Entlassung hätten Sie jeweils bis zum 10ten Tag nach der Geburt eine Wochenbettbetreuung zugut.

Wann empfiehlt sich eine Betreuung im Wochenbett zu Hause?

  • Unsicherheit beim Spitalaustritt
  • Allenfalls anstehender Gutherietest, 3 – 4 Tag nach der Geburt
  • Gewichtsabnahme oder unsicherem Gewichtsverlauf des Kindes
  • Schlechter Uterusrückbildung
  • Still- oder Brustproblemen
  • Ambulante Geburt oder frühzeitige Entlassung

Auf unserer Webseite www.wochenbettbetreuung.ch können Sie kostenlos geeignete Fachpersonen für die Betreuung im Wochenbett zu Hause finden (hier geht's direkt zum Suchformular). Ob, in welche Fällen und für welche Fachpersonen Ihre Krankenkasse die Betreuungkosten im Wochenbett vollumfänglich übernimmt, klären Sie bitte direkt und frühzeitig bei Ihrer Krankenkasse.

 

Anmerkung

Die Informationen von wochenbettbetreuung.ch dienen als Unterstützung. Sie ersetzen keine Untersuchung, Diagnose oder Behandlung durch medizinische Fachleute. Bei Unklarheiten oder ernsthaften Beschwerden wenden Sie sich an einen Arzt oder an eine entsprechende Fachperson. Es gibt verschiedene korrekte Arten der Babypflege. Wir geben hier eine Auswahl von Tipps und Hilfestellungen, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat. Gern nehmen wir Feedback zu den Ratgeber-Inhalten entgegen.

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