Stillgeld

«Das Stillen fördert das Wohlbefinden des Säuglings und stärkt sein Immunsystem»Nur wenige wissen, dass wenn sie bei der richtigen Krankenkasse zusatzversichert sind, ein Stillgeld zugute haben. Das Auszahlen von Stillgeldern basiert auf der freiwilligen Basis der Krankenkasse. Dieses wird ausbezahlt, wenn die Hebamme, der Kinderarzt, die Stillberaterin oder die Mütterberaterin bescheinigt, dass das Neugeborene während den unten angegeben Tagen und Wochen gestillt wurde.

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[su_spoiler title=»Atupri» style=»fancy»]Name der Zusatzversicherung :Mivita
Betrag in Franken :CHF 200.00
Mindest-Stillzeit :10 Wochen
Besonderheiten :[/su_spoiler]
[su_spoiler title=»CSS» style=»fancy»]Name der Zusatzversicherung :Standard, Standard Plus, Zoom, Ambulant myFlex.
Betrag in Franken :CHF 200.00
Mindest-Stillzeit : 30 Tage
Besonderheiten :Sofern Mutter als auch Kind bei der CSS versichert sind. Bei Mehrlings-geburten haben Sie Anspruch auf 200CHF Stillgeld pro Kind.[/su_spoiler]
[su_spoiler title=»Groupe Mutuel» style=»fancy»]Name der Zusatzversicherung :Global classic
Betrag in Franken :CHF 100.00 pro Kind.
Mindest-Stillzeit :Stillzeit von 30 Tagen.
Besonderheiten :[/su_spoiler]
[su_spoiler title=»Intras (CSS)» style=»fancy»]Name der Zusatzversicherung :
Betrag in Franken :CHF 100.00, s.a. Besonderheiten
Mindest-Stillzeit :10 Wochen (Ganz oder teilweise stillen)
Besonderheiten :200CHF wenn Kind und Mutter bei der Intras versichert[/su_spoiler]
[su_spoiler title=»ÖKK» style=»fancy»]Name der Zusatzversicherung :ÖKK ELTERN früher ÖKK FAMILY
Betrag in Franken :CHF 150-250.00
Mindest-Stillzeit :10 Wochen
Besonderheiten :Das Formular kann über die HP ÖKK angefordert werden[/su_spoiler]
[su_spoiler title=»Swica» style=»fancy»]Name der Zusatzversicherung :Completa top
Betrag in Franken :CHF 200.00
Mindest-Stillzeit :ganz / teilweise stillen für 10Wochen
Besonderheiten :[/su_spoiler]
[su_spoiler title=»Sympany» style=»fancy»]Name der Zusatzversicherung :Vivao standard
Betrag in Franken :CHF 250
Mindest-Stillzeit :10 Wochen
Besonderheiten :[/su_spoiler]

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Auch einige kleinere Krankenkassen (Bsp.:Sumiswalder, Glarner Krankenversicherer) sowie Gemeinden (fragen sie bei Ihrer Gmde nach) die aus der Einwohnerkasse Stillgelder zahlen.

Im Zweifelsfall lohnt es sich, nachzufragen, auch bei teilgestillten Kinder.

Das Stillgeldformular muss man selber bei den Krankenkassen/Gemeinde anfordern.

Die Informationen von wochenbettbetreuung.ch dienen als Unterstützung, es kann vorkommen, dass die oben erwähnten Krankenkassen immer wieder mal kurzfristig was ändern (Bsp. Zusatzversicherung, Leistungen,etc.).
Wir geben hier eine Auswahl von Hilfestellungen, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat.

Gern nehmen wir Feedback zu den immer wieder aktuellen Stillgeldern entgegen.